Das Team
Prof. Dr. Milen minkov
O.Univ. Prof. Dr. Milen Minkov ist Organisationseinheitsleiter an der Sigmund Freud Privatuniversität sowie Leiter der LCH-Studienzentrale im St. Anna Kinderspital. Des weiteren verwendet er spezielle Pädiatrie an der Sigmund Freud Privatuniversität.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Bulgarisch & Russisch
dr. med. Zsuzsa Eszter Juhász
Dr. med. Zsuzsa Eszter Juhász ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin an der Klinik Floridsdorf. Neben ihrer Tätigkeit in der Neonatologie ist sie auch als Vertretung in der Ordination Dr. Minkov tätig.
(Dienstag, Mittwoch & Donnerstag nur nach Terminvereinbarung)
Sprachen: Deutsch, Englisch & Ungarisch
Zornitza Minkov
Zornitza ist Dipl. Ordinationsassistentin,
Dipl. KGT, Impfassistentin (Impfberatung), Babymassage Trainerin, sowie zuständig für die Organisation, Terminvereinbarung und Verwaltung der Privatpraxis.
Sprachen: Deutsch, Bulgarisch, Englisch & Russisch
Die Ordination Prim. Prof. Dr. Milen Minkov ist eine Wahlarzt-Ordination und befindet sich in Strasshof an der Nordbahn, NÖ.
Leistungen
- Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Impfberatung & Impfung nach österreichischem Impfplan
- Untersuchung & Behandlung bei akuter Erkrankung
- Abklärung bei anhaltenden Beschwerden
- Abklärung und Beratung bei Blutkrankheiten/Blutbildveränderungen (Anämie, Leukopenie, Thrombozytopenie)
- Beratung und Behandlung bei Hämangiom (Blutschwamm)
- Beratung und Behandlung bei Mastozytose
- Point of Care Laboruntersuchungen:
- Blutbild
- CRP
- Harnanalyse
- Strep A Test
- Antigen Test auf Influenza, RSV und Sars-CoV-2
- US-Abdomen
- Hüfte
- Schilddrüse
- Zungenbändchentrennung (Frenotomie)
Was bedeutet Wahlarzt?
Als Wahlarzt wird ein Arzt bezeichnet, der keinen Vertrag mit den Krankenkassen besitzt, aus welchem Grund eine Direktverrechnung mit den Kassen nicht möglich ist. Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet. Die Honorargestaltung ist frei. Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse im Anschluss eingereicht werden. Die Rückerstattung erfolgt in der Höhe von 80 % des Kassenhonorars, nicht des bezahlten Honorars. Falls Sie eine Zusatzversicherung besitzen, erkundigen Sie sich, ob diese sterben Wahlarzt-Honorare gilt. Wahlarzt-Rezepte werden im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt.
Überweisungen müssen grundsätzlich von der Krankenkasse bewilligt werden.
Ärztekammer für Wien-Definition & Links: